Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eva Bästlein
Mozartstr. 4
56154 Boppard
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung verschiedener Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für männliche, weibliche und diverse Geschlechtsbezeichnungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Gegenstand des Vertrags beruht auf, zwischen der Diplom- Gebärdensprachdolmetscherin (FH) Eva Bästlein (Auftragnehmerin) und dem Auftraggeber (AG) getroffenen Vereinbarungen und beinhaltet unter anderem Art, Umfang und Dauer des Einsatzes, Einsatzort sowie Durchführung des Einsatzes in Einzel- oder Doppelbesetzung.
Die Dolmetscherin ist in der Annahme eines Auftrags frei. Der Auftrag wird als verbindlich erteilt angesehen, wenn der AG die Annahme des Auftrags durch die Dolmetscherin schriftlich, per Email, SMS oder Messenger, z. B. Signal bestätigt hat.
Mit Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende vertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt werden. Wird dem AG eine Auftragsbestätigung seitens der Dolmetscherin übermittelt und die gewünschte Dienstleistung ohne die vorherige Zustimmung durch den AG zur Auftragsbestätigung in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren dem AG die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen der Dolmetscherin in Anspruch genommen hat, bekannt.
1.2 Die Dolmetscherin verpflichtet sich, die Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß der Berufs- und Ehrenordnung der Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen des BGSD e.V. abzuleisten.
1.3 Die Leistungen werden von der Dolmetscherin selbst oder den von ihr für den jeweiligen Auftrag beauftragten freien Gebärdensprachdolmetschern erbracht, welche entsprechend dieser AGB zum Einsatz kommen.
1.4 Die von der Dolmetscherin zu erbringenden Tätigkeiten richten sich im Einzelfall nach der Beschreibung im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zu darüberhinausgehenden Tätigkeiten sind weder die Dolmetscherin noch die von ihr beauftragten Gebärdensprachdolmetscher verpflichtet.
1.5 Bei der veranschlagten Einsatzzeit handelt es sich um die Summe aus Dolmetschzeit vor Ort, Fahrt- und Wartezeiten. Sofern Vorbereitungszeit anfällt, wird die Honorierung dieser im entsprechenden Einzelfall geregelt. Die Dienstleistung wird, soweit nichts anderes vereinbart, halbstündlich berechnet. Daher gilt bei der Dolmetschzeit von kurzen Einsätzen eine zu berechnende Mindesteinheit von einer halben Stunde.
1.6 Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich entweder um gefahrene Autokilometer oder anfallende Kosten für den ÖPNV/DB. Anfallende Parkgebühren, außerordentliche Gebühren und Kosten wie z.B. Eintrittsgelder, Spesen oder Ähnliches können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
1.7 Überschreitet die Dolmetschzeit 60 Minuten, wird der Termin in der Regel von einem Dolmetschteam bestehend aus 2 Dolmetschern übernommen. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keinen Co-Dolmetscher, kann der Auftragnehmer den Auftrag nach einer Dolmetschzeit von 1Stunde 15 Minuten abbrechen und die gesamte Dauer des Auftrags berechnen.
2. Honorar
Die Gebärdensprachdolmetscherin ist in der Gestaltung ihres Honorars frei.
Ausgenommen hiervon sind Dolmetscheinsätze, deren Vergütung aufgrund gesetzlicher Regelungen (z. B. dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) in seiner jeweils gültigen Fassung) erfolgen muss. Dies gilt auch für die Fahrtkosten.
Reisekosten werden unabhängig von der tatsächlichen Reiseroute für die direkte Reise von und nach dem Geschäftssitz der Dolmetscherin, Mozartstr. 4, 56154 Boppard berechnet.
3. Zahlung des Honorars
3.1 Das im Vertrag vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungserhalt unbar und ohne Abzug auf das in der Rechnung angebende Konto der Dolmetscherin unter Angabe der Rechnungsnummer in Euro zu zahlen.
3.2 Für jede Mahnung werden Mahngebühren von 1,50 Euro berechnet. Verzugszinsen werden mit 10% p.a. berechnet, wobei es der Dolmetscherin freisteht, im Einzelfall einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und auf rechtlichem Wege einzufordern.
4. Umfang des Vertrags
4.1 Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit eher beendet werden, ist die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes der Dolmetscherin in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes schriftlich geregelt.
4.2 Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht durch die Dolmetscherin verschuldet sind, ganz oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen:
- bei Stornierung bis 14 Werktage vor dem Einsatz werden 50% des vereinbarten Honorars für die Einsatzzeit fällig,
- bei Stornierung bis 7 Werktage vor dem Einsatz werden 100% des vereinbarten Honorars für die Einsatzzeit fällig.
Die Dolmetscherin hat außerdem Anspruch auf Erstattung der ihr entstanden Kosten (z. B. Fahrkarte für den ÖPNV/DB). Fahrtkosten in Höhe der Autokilometer werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn diese tatsächlich zurückgelegt worden sind.
4.3 Sollte die Dolmetscherin aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Krankheit) an der Ausführung des Auftrags gehindert sein, bemüht sie sich, einen adäquaten Ersatz (andere qualifizierte Fachkollegen) zu finden.
Bei einer Absage Ihrerseits bestehen keine anderen Verpflichtungen der Dolmetscherin.
5. Pflichten des Auftragnehmers
5.1 Die Dolmetschleistung, die die Dolmetscherin erbringt, besteht darin, gesprochene deutsche Sprache oder einen in Schriftsprache vorliegenden Text in Deutscher Gebärdensprache oder nach Absprache in Lautsprachbegleitenden Gebärden wiederzugeben oder umgekehrt ein in Deutscher Gebärdensprache oder Lautsprachbegleitenden Gebärden dargebotenen Text in deutscher Lautsprache wiederzugeben.
5.2 Die Verdolmetschung erfolgt simultan.
5.3 Die Dolmetscherin verpflichtet sich Ihren Kunden gegenüber, alle Informationen stets streng vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet sowohl mündlich übertragende Informationen als auch den Umgang mit überlassenen Materialien zur Vorbereitung auf die Einsätze (Redeskripte, Präsentationen etc.). Hinsichtlich der Aufträge betreffenden Personen und Inhalte verpflichtet sich die Dolmetscherin zur Verschwiegenheit.
Von der Verschwiegenheit entbunden ist die Dolmetscherin wenn mindestens einer der folgenden Fälle
vorliegt:
1. der Auftraggeber dies wünscht.
2. der Auftragnehmer von strafbaren Handlungen erfährt.
3. der Auftraggeber durch richterlichen Beschluss dazu angehalten wird.
4. der Auftraggeber den Auftrag durch Dritte ausführen lässt.
6. Auftragsbedingungen
6.1 Zur Erbringung einer adäquaten Dolmetschleistung sind gute visuelle und akustische Gegebenheiten am Einsatzort für die Dolmetscherin unbedingt erforderlich. Hierfür trägt der Auftraggeber Sorge und stellt, wenn nötig, Headsets oder geeignete Lautsprecher (Audiomonitore) zur Verfügung bzw. bei Präsentationen auf Großbildleinwand Laptops/Monitore, um die Präsentation verfolgen zu können.
(Gebärdensprachdolmetscher arbeiten üblicherweise dem Publikum zugewandt und haben die Präsentation im Rücken. Da die Präsentation auch Inhalt der Dolmetschleistung ist, wird dieser Monitor benötigt.)
Es obliegt weiterhin dem AG, für die Bereitstellung geeigneter Mikrofone, um dadurch für das reibungslose Dolmetschen von der Gebärdensprache in die Lautsprache zu sorgen.
Für eine optimale Ausleuchtung des Standortes des Dolmetschers ist durch den AG zu sorgen.
6.2 Musikalische und andere künstlerische Darbietungen (Lieder, Lyrik, Improvisationen, Theater und ähnliches) werden nur nach Absprache und vorbereitet
gedolmetscht.
6.3 Vorbereitung ist für ein optimales Dolmetschprodukt unabdingbar. Dolmetscher sind aufgrund Ihrer Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet, stets optimal vorbereitet in die entsprechenden Situationen zu gehen.
Der AG hat daher im eigenen Interesse dem Dolmetscher rechtzeitig, spätestens 7 Werktage vor dem jeweiligen Einsatz, entsprechende Informationen zukommen zu lassen.
Diese Informationen bzw. dieses Material wird selbstverständlich höchstvertraulich behandelt.
6.4 Pausenzeiten werden, soweit nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wie folgt eingerichtet:
- nach einer Einsatzzeit von 1 Stunde: mind. 10 Minuten Pause
- nach einer Einsatzzeit von 4 Stunden: mind. 45 Minuten Pause
7. Urheberrecht
Das Dolmetschprodukt ist ausschließlich zur Visualisierung/Anhörung in dem Moment und an dem Ort bestimmt, in dem und an dem sie erbracht wird.
Eine Übertragung auf zum Beispiel Leinwände außerhalb des Raums oder im Internet sowie die Aufzeichnung der Dolmetschleistung bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Dolmetscherin.
Für die Abtretung der Nutzungsrechte wird ein zusätzliches Honorar berechnet, dessen Höhe sich nach Art der Nutzung richtet. Die Urheberrechte bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftraggeber haftet für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten BernerÜbereinkunft sowie des Welturheberrechtsabkommens. Es wird verwiesen auf §201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).
8. Rücktritt vom Vertrag
Ist der Dolmetscherin die Ausführung des Vertrages aufgrund falscher Angaben bei der Auftragserteilung oder aus anderen berufsethischen Gründen nicht zuzumuten, so ist sie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Verpflichtung seitens des AG zur Zahlung des vereinbarten Honorars entfällt.
9. Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Gerichtsstand
Für den Auftrag und sämtliche sich darauf ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Gerichtsstand in Koblenz.
